Ja. Schwarzgeld beschreibt die Verschleierung steuerbarer Einkünfte und ist somit ein regulärer Fall der Steuerhinterziehung. Es gelten damit die Verjährungsfristen der Steuerhinterziehung, die fünf oder zehn Jahre betragen.
Bei einer einfachen Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 5 Jahre. In den besonders schweren Fällen des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 - 5 AO beträgt die Verjährungsfrist hingegen 10 Jahre.
Weitere Informationen zu Verjährung der Steuerhinterziehung...