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Einfache Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 1 AO

Unter einfacher Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO versteht man das vorsätzliche Verheimlichen von Einnahmen oder das unvollständige Angeben von Einnahmen in der Steuererklärung. Wer gegen § 370 Abs. 1 AO verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Strafe richtet sich u.a. nach der Höhe des hinterzogenen Betrags und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen. Alternativ zur Freiheitsstrafe kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich ebenfalls u.a. nach der Höhe des hinterzogenen Betrags.

Die beste Möglichkeit, sich vor einer Anklage wegen einfacher Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO zu schützen, ist die vollständige und ehrliche Angabe aller Einnahmen und Ausgaben in der Steuererklärung. Wer unsicher ist, ob bestimmte Ausgaben absetzbar sind oder nicht, sollte sich an einen Steuerberater wenden.

Es ist auch wichtig, alle Belege und Dokumente aufzubewahren, die für die Steuererklärung relevant sind. Auf diese Weise kann im Zweifelsfall nachgewiesen werden, dass die Angaben in der Steuererklärung korrekt sind.

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