Die Hinterziehung von Steuern gem. § 370 AO ist als sog. Blankettnorm ausgestaltet. Dies bedeutet, dass neben den Voraussetzungen des Tatbestands der Steuerhinterziehung auch die weiteren Voraussetzungen eines oder mehrerer besonderer Steuergesetze (z.B. Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz oder Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz) geprüft werden müssen. Es sind insoweit verschiedene Formen der Hinterziehung von Steuern zu unterscheiden. Die eine Hinterziehung gibt es nicht, vielmehr kommt z.B. eine Einkommensteuer-, Umsatzsteuer oder Schenkungssteuerhinterziehung in Betracht. Einzelne Formen können auch in Kombination auftreten, was in der Praxis insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenssteuern häufig geschieht.
Besonders relevante Formen der Steuerhinterziehung sind:
- Einkommensteuerhinterziehung, u.a. Hinterziehung von Kapitalertragsteuer
- Umsatzsteuerhinterziehung
- Erbschaftsteuerhinterziehung
- Schenkungsteuerhinterziehung
- Körperschaftsteuerhinterziehung
- Gewerbesteuerhinterziehung
- Lohnsteuerhinterziehung
Eine der häufigsten Formen der Steuerhinterziehung ist die Einkommensteuerhinterziehung. Dabei verstecken Steuerzahler einzelne oder auch alle Einnahmen oder geben falsche Informationen insbesondere zu den Ausgaben an, um ihre steuerliche Verpflichtung zu minimieren. Kapitalertragsteuerhinterziehung, eine Unterform der Einkommensteuerhinterziehung, bezieht sich speziell auf das Nichtdeklarieren von Kapitalerträgen wie Dividenden oder Zinserträgen.
Die Umsatzsteuerhinterziehung hingegen betrifft die Manipulation von Umsatz- oder Mehrwertsteuerzahlungen. Dies kann durch falsche Rechnungen, Nichtabführen von Umsatzsteuer, das Verschweigen von Umsätzen oder durch eine Vielzahl weiterer Aktivitäten erfolgen. Diese Art der Steuerhinterziehung betrifft sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen.
Die Erbschaftsteuerhinterziehung bezieht sich auf das bewusste Verschweigen oder die Manipulation von Informationen über geerbte Vermögenswerte, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Ähnlich funktioniert die Schenkungsteuerhinterziehung, bei der Schenkungen vor der Steuerbehörde verborgen werden.
Neben diesen Formen der Steuerhinterziehung gibt es auch weitere spezifische Arten. Die Körperschaftsteuerhinterziehung bezieht sich auf die Nichtzahlung oder unzulässige Gestaltung der Körperschaftsteuer für Unternehmen. Gewerbesteuerhinterziehung betrifft die Manipulation von Gewerbesteuermeldungen oder das Nichtabführen dieser Steuer. Schließlich beinhaltet die Lohnsteuerhinterziehung das Nichtabführen oder die falsche Berechnung der Lohnsteuerabzüge.
Bei Entdeckung der Hinterziehung, welche in der Praxis oftmals eine Kombination mehrerer der vorgenannten Formen betrifft (z.B. Hinterziehung von Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) hat sowohl strafrechtliche als auch finanzielle Konsequenzen. Strafrechtliche Sanktionen umfassen Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Nachzahlung der Steuern zzgl. von Zinsen.