Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von Steuerhinterziehung beträgt je nach Schwere der Tat bis zu fünfzehn Jahren, mindestens aber fünf Jahre. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel, die die Dauer der Verjährung nochmals verlängern können.
Zudem gibt es auch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, die unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen kann, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen.