steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Neues zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren

BGH: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Beweisantrags zur steuerrechtlichen Ansässigkeit, 1 StR 633/10

Redaktioneller Leitsatz

Zur Rechtsfehlerhaftigkeit eines Beweisantrages aufgrund der Verkennung von Tatsachen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).

FG Rheinland-Pfalz: Auffälligkeiten beim Chi-Quadrat-Test noch kein Beweis, 2 K 1277/10

Redaktioneller Leitsatz

Die "Manipulationswahrscheinlichkeit von 100 %" auf Grund eines vom Prüfer durchgeführten "Chi-Quadrat-Test" kann nicht zur Zuschätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 1 AO führen. Der Test allein ist nicht geeignet, Beweise dafür zu erbringen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

BVerwG: Disziplinarmaßnahmen bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige von Beamten, 2 C 16.10

Leitsätze

Die VwGO lässt die Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß in Disziplinarklageverfahren nicht zu.

Bei außerdienstlichen Steuerhinterziehungen kommt bei einem Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger Höhe die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht.

Auch bei enormer Höhe des Hinterziehungsbetrags kann die höchste Disziplinarmaßnahme nicht verhängt werden, wenn der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung (Selbstanzeige aus freien Stücken) eingreift.

Dies gilt bei einer Selbstanzeige aus Furcht vor Entdeckung nur dann, wenn weitere mildernde Umstände von erheblichem Gewicht hinzutreten.

BFH: Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nachträglicher Richtigstellung, IV R 13/09

Redaktioneller Leitsatz

Die Rechtfertigung einer verlängerten Festsetzungsfrist entfällt nicht, wenn der Steuerpflichtige die unrichtigen Angaben vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist korrigiert.

Durch Steuerfahndung 2009 Mehrsteuern i.H.v. 1,6 Mrd. EUR

Die Steuerfahnder konnten im Jahr 2009 deutschlandweit insgesamt Mehrsteuern i.H.v. 1,6 Mrd. EUR realisieren. Dabei wurden 31.878 Fälle bearbeitet (Quelle: Bundesfinanzministerium). Rechnerisch entspricht dies einem durchschnittlichen Hinterziehungsbetrag von ca. 47.000 EUR.

Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860