Redaktioneller Leitsatz
Zur Rechtsfehlerhaftigkeit eines Beweisantrages aufgrund der Verkennung von Tatsachen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).
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Expertenwissen Steuerstrafrecht.
Zur Rechtsfehlerhaftigkeit eines Beweisantrages aufgrund der Verkennung von Tatsachen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).
Redaktioneller Leitsatz
Die "Manipulationswahrscheinlichkeit von 100 %" auf Grund eines vom Prüfer durchgeführten "Chi-Quadrat-Test" kann nicht zur Zuschätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 1 AO führen. Der Test allein ist nicht geeignet, Beweise dafür zu erbringen, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Die VwGO lässt die Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß in Disziplinarklageverfahren nicht zu.
Bei außerdienstlichen Steuerhinterziehungen kommt bei einem Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger Höhe die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts in Betracht.
Auch bei enormer Höhe des Hinterziehungsbetrags kann die höchste Disziplinarmaßnahme nicht verhängt werden, wenn der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung (Selbstanzeige aus freien Stücken) eingreift.
Dies gilt bei einer Selbstanzeige aus Furcht vor Entdeckung nur dann, wenn weitere mildernde Umstände von erheblichem Gewicht hinzutreten.
Redaktioneller Leitsatz
Die Rechtfertigung einer verlängerten Festsetzungsfrist entfällt nicht, wenn der Steuerpflichtige die unrichtigen Angaben vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist korrigiert.
Die Steuerfahnder konnten im Jahr 2009 deutschlandweit insgesamt Mehrsteuern i.H.v. 1,6 Mrd. EUR realisieren. Dabei wurden 31.878 Fälle bearbeitet (Quelle: Bundesfinanzministerium). Rechnerisch entspricht dies einem durchschnittlichen Hinterziehungsbetrag von ca. 47.000 EUR.
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