steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Fakten zur Selbstanzeige

  • Eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit bei Steuerstraftaten. Auch vollendete Delikte sind straffrei.
  • Die Selbstanzeige ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund im Steuerstrafrecht.
  • Gegenstand einer Selbstanzeige sind nur die Steuerstraftaten. Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige greift nicht für andere Straftaten wie z.B. Betrug oder Urkundenfälschung.
  • Voraussetzung: vollständige Angaben, keine Ausschlussgründe, fristgerechte Nachzahlung
  • Wichtige Ausschlussgründe / Sperrgründe: Prüfungsanordnung, Ermittlungsverfahren, Prüfung oder Ermittlung, Entdeckung der Tat
  • Keine bestimmte Form vorgeschrieben, sollte aber schriftlich eingereicht werden. Die Selbstanzeige ist auch wirksam, wenn sie nicht als solche bezeichnet wird.
  • „Selbstanzeigezuschlag“ von 10-20% bei Steuerverkürzung von mehr als 25.000 EUR je Tat
  • Die Folge einer wirksamen Selbstanzeige ist Straffreiheit wegen der begangenen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.
  • Die Selbstanzeige betrifft nur die Person, die sie erstattet. Andere Personen bleiben strafbar, wenn sie nicht selbst eine Selbstanzeige erstattet haben. Die Selbstanzeige ist deshalb für alle Tatbeteiligten erforderlich
  • Nebenfolgen wie z.B. gewerberechtliche Maßnahmen oder der Entzug der Konzession bzw. der Betriebserlaubnis wegen Unzuverlässigkeit werden durch die Selbstanzeige nicht verhindert.

Ähnliche Beiträge

 

* Durch den Klick auf einen Link mit * unterstützten Sie unsere Arbeit. Wir bekommen dann ggf. eine geringe Vergütung. Empfehlungen erfolgen allerdings immer unabhängig und alleine inhaltsbezogen.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860