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Untersuchungshaft im Steuerstrafverfahren: Haftgründe

Untersuchungshaft SteuerstrafverfahrenWenngleich die Untersuchungshaft im Steuerstrafverfahren nur selten angeordnet wird, stellt sie im Einzelfall eine ganz besonders drastische und für den Betroffenen belastende Situation dar. Besteht der dringende Tatverdacht einer Straftat, kann bei bestimmten Voraussetzungen (Haftgrund)  eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Haftgründe sind z.B. Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr. Daher ist es von großer Bedeutung im  Ermittlungsverfahren bestimmte Verhalten zu vermeiden, die zu einem Haftgrund und damit im Ergebnis zu einer Untersuchungshaft führen können. 

Untersuchungshaft wegen Flucht

Flucht kann und wird regelmäßig zur Untersuchungshaft führen, vgl. § 112 Strafprozessordnung (StPO). Besteht ein dringender Tatverdacht einer Straftat wie z.B. der Steuerhinterziehung und ist der Beschuldigte flüchtig, kann eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Entsprechende Verhaltensweisen, die den Vorwurf der Flucht begründen, sind deshalb zu vermeiden.

Strafbefehl wegen Steuerdelikt

Befindet die Staatsanwaltschaft oder die ermittelnde Finanzbehörde den Beschuldigten für hinreichend Tatverdächtig, kann diese einen Strafbefehl beantragen, welchen der zuständige Richter erlassen kann. Was bedeutet ein Strafbefehl? Welche Folgen aber auch Vorteile kann dieser bedeuten? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen einen Strafbefehl zu wehren? 

Vollstreckungsverfahren (Übersicht)

Demnächst...

Das Besteuerungsverfahren

Besteuerungsverfahren

Neben dem Steuerstrafverfahren wird regelmäßig auch ein Besteuerungsverfahren durchgeführt, in welchem die hinterzogenen Steuern erhoben werden. Steuerbescheide werden entweder erstmalig erstellt oder bereits vorhandene (fehlerhafte) Steuerbescheide werden geändert. Daneben kann es zu weiteren Steuerverfahren kommen. Insbesondere Haftungsverfahren kommt im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung eine hohe praktische Relevanz zu. Im Ergebnis sind Betroffene regelmäßig mit  mindestens zwei Steuerverfahren befasst: dem Steuerstrafverfahren und dem Besteuerungsverfahren. Für das Besteuerungsverfahren gelten mit der Abgabenordnung (AO) andere Verfahrensvorschriften als für das Steuerstrafverfahren, für welches die Strafprozessordnung (StPO) gilt.

Mehr zum Besteuerungsverfahren

 

 

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