Der Anfangsverdacht auf eine Steuerhinterziehungen kann sich ggf. durch eine sog. Verprobung, insbesondere unter Einsatz spezieller mathematisch-statistische Methoden ergeben oder verstärken. Unter Zugriff auf die digitalen Daten des Steuerpflichtigen und unter Einsatz spezieller Software kann die Steuerfahndung sehr schnell einen Verdacht auf etwaige Unregelmäßigkeiten in der Buchführung entwickeln. Üblicherweise werden vor allem Spesenabrechnungen, Kassen- und Fahrtenbücher mit diesen Prüftechniken analysiert. In diesen Bereichen treten erfahrungsgemäß häufiger Manipulationen auf.
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Die Durchsuchung ist eine in Steuerstrafverfahren häufig eingesetzte Ermittlungsmethode. Falls die Steuerfahnder zur Durchsuchung erscheinen, gilt es, ruhig und freundlich zu bleiben und ansonsten zur Sache vollständig zu schweigen. Gerade an dieser Stelle werden durch Aussagen zur Sache häufig nicht wiedergutzumachende Fehler begangen. Deshalb nochmals: unbedingt und ausnahmslos schweigen!