Checkliste Kontakt Steufa
Zur Sicherung einer bestmöglichen Ausgangsposition in einem Steuerstrafverfahren gilt es bei Kontakten zur Steuerfahndung (Steufa) zunächst:
1. Konsequent schweigen!
-
Selbst keinerlei Angaben zur Sache machen!
- Keine Entbindung Dritter (insbes. Steuerberater) von Schweigepflichten!
2. Keine Unterlagen / Daten vernichten!
Weitere wichtige Punkte:
3. Anwalt anrufen. Wir sind z.B. unter der Tel.-Nr. +49 30 39885386 0 erreichbar. [...]
Alle Punkte und ergänzende Informationen zum optimalen Verhalten gegenüber der Steuerfahndung >
Fakten zur Fahndung
- Die Steuerfahndung ist Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Sie kann insbesondere bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeiten aktiv werden.
- Die Steuerfahndung deckt auch unbekannte Steuerfälle auf und erforscht Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.
- Die Beamten der Steuerfahndung haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes.
- Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung sind
- Die Steuerfahndung ist auch im Rahmen von Betriebsprüfungen tätig, ohne dass ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehen muss.
- Der erste Kontakt zwischen der Steuerfahndung und dem Beschuldigten ist in der Regel die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen oder die Einladung zur Vernehmung oder Aufforderung zur Stellungnahme per Brief.
- Wichtigste Regel für Beschuldigte: Schweigen! Auf keinen Fall mit den Steuerfahndern über den Tatvorwurf reden. Die Kommunikation sollte sich ausschließlich auf organisatorische Fragen der Durchsuchung beziehen.
Durchsuchungen sind eine in Steuerstrafverfahren häufig eingesetzte Ermittlungsmethode der Steuerfahndung. Durchsucht werden neben Wohn- und Geschäftsräumen auch weitere Orte wie z.B. Fahrzeuge, Boote oder Bankschließfächer. Auch Personen können durchsucht werden, z.B. auf versteckte Gegenstände in Jackentaschen etc.
Werden bei einer Durchsuchung Gegenstände aufgefunden, die als Beweise für das Strafverfahren relevant sein können, so werden diese regelmäßig nach einer Sicherstellung dauerhaft beschlagnahmt. Für die Steuerfahndung sind neben Dateien auch klassische, ohysische Dokumente von Bedeutung.
Steuerfahnder können bei Bedarf (an der Steuerhinterziehung unbeteiligte) Zeugen und den wegen Steuerhinterziehung oder einer Teilnahme daran Beschuldigten selbst vernehmen. Dabei sind unterschiedliche Zeugnis- und Ausageverweigerungsrechte zu beachten. Bei Vernehmungen durch die Steuerfahndung besteht regelmäßig die Möglichkeit, einen Anwalt zur Vernehmung hinzuzuziehen.