Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beginnt das Steuerstrafverfahren. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird geprüft, ob sich der ursprüngliche Anfangsverdacht bestätigt und der Betroffene wegen Steuerhinterziehung anzuklagen ist. Sollte sich der Anfangsverdacht nicht bestätigen, wird das Ermittlungsverfahren wieder eingestellt.
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