Besondere Vorgaben an die Form einer Selbstanzeige existieren nicht. Dennoch sollten verschiedene Aspekte bei der Erstellung von Selbstanzeigen berücksichtigt werden. Insbesondere empfiehlt sich die Schriftsform und eine eindeutiger Zugangsnachweis.
Anfrage Steuerstrafrecht
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860