(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft. Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen.
(2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn
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Der formale Aufbau einer Selbstanzeige / Nacherklärung ist verhältnismäßig einfach. Nachfolgendes Muster verdeutlicht dies. Spezielle Formvorschriften existieren nicht. Die einfache Form darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Erstellung einer wirksamen Nacherklärung durchaus anspruchsvoll und riskant ist. Der relevante Sachverhalt muss vollständig und korrekt ermittelt werden. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass die Nacherklärung insgesamt unwirksam wird und die angestrebte Straffreiheit nicht mehr erlangt werden kann. Korrekturen sind nachträglich nicht mehr möglich. Deshalb sollten die Voraussetzungen einer Selbstanzeige immer gründlich geprüft werden und die zugrundeliegenden Sachverhalte sehr sorgfältig ermittelt werden!
Kosten einer Selbstanzeige resultieren primär aus den nachzuzahlenden Steuern zzgl. verschiedener weiterer steuerlicher Nebenforderungen einerseits und den Beratungskosten andererseits, d.h. den Honoraren für einen Anwalt und bei Bedarf einen Steuerberater. Soweit eine wirksame Selbstanzeige vorliegt und alle damit verbundenen Zahlungen fristgerecht geleistet werden, fallen keine weiteren Kosten an, insbesondere keine Strafen und Säumniszuschläge.
Bei einer steuerlichen Teilselbstanzeige werden die steuerlich erheblichen Tatsachen nicht in vollem Umfang zutreffend offenbart. Teilselbstanzeigen erfüllen nicht die Voraussetzungen des § 371 Abgabenordnung (AO, sind grundsätzlich unwirksam und müssen vermieden werden. Ausnahmen gelten insoweit nur für die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnsteueranmeldung.