Für die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (und anderen Delikten) existieren verschiedene gesetzlich bestimmte Umstände, die bei der Ermittlung des individuellen Strafmaßes zu berücksichtigen sind. Die Rechtsprechung hat diese weiter konkretisiert. Es exisitiert eine große Anzahl individueller Entscheidungen der Gerichte. Die wegen Steuerhinterziehung festzusetzende Strafe muss nach Gesetz und Rechtsprechung für jeden Einzelfall bestimmt werden, wobei sowohl strafmildernde als auch strafschärfende Gründe vorliegen können.
Anfrage Steuerstrafrecht
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860
Die Strafe nach Tabelle ist ein im Steuerstrafrecht umstrittenes Thema. In der Praxis existieren für die Steuerhinterziehung sog. Strafmaßtabellen, in denen die Strafe für Steuerhinterziehung in Abhängigkeit von der Höhe der hinterzogenen Steuern aufgeführt ist. Diese Tabellen unterscheiden nach einzelnen Bundesländern und gehen auf die Verwaltungspraxis der Finanzämter zurück. Es handelt sich dabei um keine gesetzlichen Regelungen. Gerichte sind an die Strafmaßtabellen nicht gebunden.