Steuerfahnder, Staatsanwälte und weitere Strafverfolgungsbehörden können bei Bedarf Zeugen und auch den Beschuldigten selbst vernehmen. Je nach Stellung der zu vernehmenden Person sind dabei unterschiedliche Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte zu beachten. Auch besteht regelmäßig die Möglichkeit, einen Anwalt zur Vernehmung hinzuzuziehen. Insbesondere Beschuldigte sollten in Vernehmungssituationen ohne Kenntnis des Akteninhalts bis auf Weiteres von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und in Vernehmungen ausnahmslos schweigen! Hierdurch wird für das weitere Ermittlungsverfahren die bestmögliche Ausgangsposition sichergestellt.
Übersicht Vernehmung
Bei Vernehmung durch die Starfverfolgungsbehörden im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind zwei Formen der Vernehmung zu unterscheiden:
Die Vernehmung erfolgt in vielen Fällen nach gesonderter Aufforderung und Ladung bzw. Terminvereinbarung mit dem Zeugen oder Beschuldigten. Allerdings besteht auch die Möglichkeit spontaner Vernehmungen, z.B. während einer Durchsuchung. Derartige spontane Vernehmungen können wegen des damit verbundenen Überraschungseffekts für den Betroffenen besonders problematisch sein. Auch insoweit gilt der o.g. Grundsatz: ohne vorherige anwaltliche Beratung sollten keine Angaben zur Sache gemacht werden.
Sobald die Ladung zur Vernehmung von der Steuerfahndung eintrifft, ist Vorsicht geboten. Dies gilt nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für Zeugen. Oftmals ist das Bedürfnis bei einer Vernehmung sich gegenüber der Steuerfahndung zu erklären groß. Insbesondere der Wunsch diese von der persönlichen Unschuld zu überzeugen, kann zu unüberlegten Aussagen führen. Doch eine einmal gemachte Aussage kann schwerlich wieder zurückgenommen werden und zu vielen negativen Konsequenzen führen. Im Regelfall gilt daher der Grundsatz: Schweigen ist Gold!
Auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung wird für die Betroffenen häufig überraschend aktiv. Regelmäßig sind dann schnelle und professionelle Reaktionen erforderlich, die von einem Anwalt koordiniert werden sollten. Falls sich die Steuerfahndung meldet, unterstützt ein Anwalt aus unserem Expertenteam unsere Mandantinnen und Mandanten kurzfristig, bei Bedarf auch sofort. Der Anwalt nimmt z.B. an Durchsuchungen teil, überprüft Beschlagnahmemaßnahmen und betreut Mandanten und Dritte bei Vernehmungen durch die Steuerfahndung. Mit der Begleitung des Steuerstrafverfahrens durch einen Anwalt und Fachanwalt für Steuerrecht wird sichergestellt, dass unsere Mandanten mit der Steuerfahndung auf Augenhöhe agieren.