
- Steuerhinterziehung / Verjährung ist sowohl im Steuerrecht als auch im Steuerstrafrecht von Relevanz.
- Es gibt unterschiedliche Verjährungsarten und -fristen bezogen auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht.
- Die Strafverfolgungsverjährung betrifft die strafrechtliche Verfolgung der Steuerhinterziehung oder anderer Steuerdelikte. Nach Eintritt der strafrechtliche Verfolgungsverjährung kann wegen Steuerhinterziehung nicht mehr bestraft werden.
- Die Strafverfolgungsverjährung bei der einfachen Steuerhinterziehung beträgt 5 Jahre.
- Die Strafverfolgungsverjährung bei besonders schwerer Steuerhinterziehung beträgt seit 2021 15 Jahre.
- Die steuerliche Festsetzungsverjährung betrifft die Frage, ob das Finanzamt noch steuerliche (Nach-) Forderungen stellen kann. Die Festsetzungsverjährung beträgt mindestens 1 Jahr, häufig 4 Jahre.
- Die Festsetzungsfrist verlängert sich bei Steuerhinterziehung auf 10 Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf 5 Jahre.
- Die Zahlungsverjährung regelt, wann ein bereits festgesetzter Steueranspruch erlischt.