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Fakten zur Hinterziehung

Steuerstrafrecht kompakt

  • Was ist Steuerhinterziehung? Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat und wird nach § 370 Abgabenordnung (AO) bestraft. 
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben bei Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträgen sind die häufigsten Formen der Steuerhinterziehung.
  • Es liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn ein Irrtum oder Versehen des Finanzamts genutzt wird.
  • Die Steuerhinterziehung bezieht sich nur auf Steuern, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind. Kirchensteuer fällt nicht unmittelbar unter § 370 AO.
  • Die Tat muss vorsätzlich begangen werden. Auch der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar.
  • Die Strafe kann bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe betragen. In besonders schweren Fällen kann die Strafe bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug betragen.
  • Die Strafandrohung für Steuerhinterziehung hängt hauptsächlich von der Höhe des Steuerschadens ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Leitlinien für das Strafmaß bei Steuerhinterziehung erarbeitet.
  • Steuerstraftaten verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. In besonders schweren Fällen beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre. In besonderen Konstellationen kann sich eine effektive Verjährungsfrist von bis zu 37,5 Jahren ergeben.
  • Bei der Verjährung ist zwischen strafrechtlicher Verfolgungsverjährung und steuerlicher Festsetzungsverjährung zu unterscheiden. Die zutreffende Berechnung der Verfolgungsverjährung ist wichtig für die Vollständigkeit einer Selbstanzeige.
  • Eine Selbstanzeige ermöglicht Straffreiheit. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind komplex und haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft.

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