
- Was ist Steuerhinterziehung? Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat und wird nach § 370 Abgabenordnung (AO) bestraft.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben bei Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträgen sind die häufigsten Formen der Steuerhinterziehung.
- Es liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn ein Irrtum oder Versehen des Finanzamts genutzt wird.
- Die Steuerhinterziehung bezieht sich nur auf Steuern, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind. Kirchensteuer fällt nicht unmittelbar unter § 370 AO.
- Die Tat muss vorsätzlich begangen werden. Auch der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar.
- Die Strafe kann bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe betragen. In besonders schweren Fällen kann die Strafe bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug betragen.
- Die Strafandrohung für Steuerhinterziehung hängt hauptsächlich von der Höhe des Steuerschadens ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Leitlinien für das Strafmaß bei Steuerhinterziehung erarbeitet.
- Steuerstraftaten verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. In besonders schweren Fällen beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre. In besonderen Konstellationen kann sich eine effektive Verjährungsfrist von bis zu 37,5 Jahren ergeben.
- Bei der Verjährung ist zwischen strafrechtlicher Verfolgungsverjährung und steuerlicher Festsetzungsverjährung zu unterscheiden. Die zutreffende Berechnung der Verfolgungsverjährung ist wichtig für die Vollständigkeit einer Selbstanzeige.
- Eine Selbstanzeige ermöglicht Straffreiheit. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind komplex und haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft.