steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Neues zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren

swissinfo: Die Weissgeld-Strategie Schweizer Banken

Stellungnahme von Rechtsanwalt Andreas Böhm zur Situation der neuen "Weissgeld-Strategie" Schweizer Banken und dem Umgang mit Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung in Deutschland.

In: "Bankkunden unter Druck - Nur weisses Geld aus Deutschland und Frankreich", swissinfo.ch, 29.11.2013.

BFH: Festsetzungsverjährung bei unrichtiger Gewinnermittlung durch Steuerberater, VII R 27/10

1. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO sind nicht erfüllt, wenn der Steuerberater bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung den Gewinn leichtfertig fehlerhaft ermittelt, da der Steuerberater mangels eigener Angaben gegenüber dem Finanzamt nicht Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist.

2. Der Steuerpflichtige darf im Regelfall darauf vertrauen, dass der Steuerberater die Steuererklärung richtig und vollständig vorbereitet, wenn er diesem die für die Erstellung der Steuererklärung erforderlichen Informationen vollständig verschafft hat. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Steuerberater vorbereitete Steuererklärung in allen Einzelheiten nachzuprüfen.

3. Dem Steuerpflichtigen kann das leichtfertige Handeln des Steuerberaters weder nach straf- oder bußgeldrechtlichen noch nach steuerrechtlichen Grundsätzen zugerechnet werden.

Berichtigung wegen ausländischer Kapitalerträge und Erbschaftssteuer

KontoUnsere Mandantin hatte nach dem Tod ihres Ehemanns entdeckt, dass dieser bei ausländischen Banken Konten unterhalten hat. Diese waren in den gemeinsamen Steuererklärungen nicht berücksichtigt. Die Mandantin nahm deshalb Kontakt zu uns auf. Wir haben sowohl die Erbschaftssteuererklärung, als auch die verschiedenen gemeinsamen Einkommenssteuererklärungen unserer Mandantin und deren verstorbenen Ehemanns berichtigt. Im Ergebnis musste die Mandantin die bisher nicht entrichteten Steuern nachbezahlen. Eine Bestrafung erfolgte nicht.

BGH: Kein Vorsteuerabzug bei Einbindung in ein "Umsatzssteuerkarussell", 1 StR 579/13

Leitsatz

Ist ein Unternehmen in ein "Umsatzssteuerkarussell" eingebunden und war dies der anderen Seite bekannt, so können an diese keine Lieferungen erbracht werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Selbstanzeige wegen Auslandskonten

KontoUnser Mandant unterhält im Ausland verschiedene Konten. Die daraus erzielten Kapitalerträge wurden bisher in der Steuererklärung nicht angegeben. Wir wurden in diesem Zusammenhang mit der Erstellung einer Selbstanzeige und der Vertretung gegenüber dem Finanzamt beauftragt. Nach Ausarbeitung der Selbstanzeige und deren Abstimmung mit dem Mandanten haben wir die Selbstanzeige beim Finanzamt eingereicht. 

Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860