Stellungnahme von Rechtsanwalt Andreas Böhm zur Situation der neuen "Weissgeld-Strategie" Schweizer Banken und dem Umgang mit Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung in Deutschland.
In: "Bankkunden unter Druck - Nur weisses Geld aus Deutschland und Frankreich", swissinfo.ch, 29.11.2013.
Unsere Mandantin hatte nach dem Tod ihres Ehemanns entdeckt, dass dieser bei ausländischen Banken Konten unterhalten hat. Diese waren in den gemeinsamen Steuererklärungen nicht berücksichtigt. Die Mandantin nahm deshalb Kontakt zu uns auf. Wir haben sowohl die Erbschaftssteuererklärung, als auch die verschiedenen gemeinsamen Einkommenssteuererklärungen unserer Mandantin und deren verstorbenen Ehemanns berichtigt. Im Ergebnis musste die Mandantin die bisher nicht entrichteten Steuern nachbezahlen. Eine Bestrafung erfolgte nicht.
Unser Mandant unterhält im Ausland verschiedene Konten. Die daraus erzielten Kapitalerträge wurden bisher in der Steuererklärung nicht angegeben. Wir wurden in diesem Zusammenhang mit der Erstellung einer