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Neues zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren

Selbstanzeigen bei komplexen ausländischen Kapitalerträgen

SteuerstrafrechtVerschiedene von uns anwaltlich vertretene Mitglieder einer Familie unterhalten vielfältige Auslandskonten und erzielen dadurch Kapitalerträge im Ausland. Kontoinhaber sind einzelne Familienangehörige in unterschiedlichen Konstellationen. Teilweise werden Konten alleine unterhalten. Teilweise sind mehrere Familienangehörige gemeinsam Konteninhaber. Die aus den Konten erzielten Kapitalerträge wurden bisher in den deutschen Steuererklärungen der einzelnen Familienmitgliedern nicht angegeben. Die Familie hatte uns mit der Erstellung von Selbstanzeigen beauftragt.

Banken fordern Selbstanzeigen

Bank AuslandAktuell bearbeiten wir eine Vielzahl von Selbstanzeigen, die auf die Veranlassung ausländischer Banken zurück gehen. Hintergrund sind die „Weißgeld-Strategien“ bei vielen ausländischen Banken, insbesondere in der Schweiz und in Luxemburg. Diese fordern ihre Kunden dazu auf, ihren steuerlichen Verpflichtungen im Heimatland nachzukommen und dies gegenüber der Bank zu bestätigen. Soweit die Kunden der Aufforderung der Bank nicht folgen, drohen die Banken ihren Kunden die Kündigung des Kontos an. Derartige Konstellationen sind nicht immer einfach zu bearbeiten. Schwierigkeiten bei von Banken initiierten Selbstanzeigen können z.B. auftreten, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige vom Kunden nicht erfüllt werden können. 

BGH: Zur Steuerhinterziehung aus "grobem Eigennutz", 1StR 226/13

Redaktioneller Leitsatz

Zur Feststellung der groben Eigennützigkeit bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.

BGH: Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen, 1 StR 6/13

Redaktionelle Leitsätze

1. Für das unmittelbare Ansetzen zur Steuerhinterziehung sind bei der Beauftragung eines Steuerberaters auch mögliche Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärung maßgeblich, soweit dieser nicht lediglich zum Schein beauftragt ist.

2. Eine Kündigung der Beauftragung des Steuerberaters stellt noch keinen Versuchsbeginn dar. Die Verlängerung einer Frist entfällt nicht schon dadurch, dass der Grund für diese nicht mehr gegeben ist.

t-online: Bloßstellung von Steuersündern

Rechtsanwalt Andreas Böhm zu Aussageverweigerungsrecht und Steuergeheimnis in Deutschland. 

In: "Bloßstellung von Steuersündern – Modell für Deutschland?", t-online, 10.06.2013

Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860