Steuerstrafrecht von Experten. Berlin, online, bundesweit.

Steuerstrafrecht
Expertenwissen Steuerstrafrecht umfassend und verständlich dargestellt. Materielles Steuerstrafrecht und Verfahrensrecht, einschließlich korrespondierender Besteuerungs- und Nebenverfahren. Alles zu Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Steuerdelikten.
Steuerhinterziehung
Einzelne Formen der Steuerhinterziehung, z.B. einfache und schwere Steuerhinterziehung sowie versuchte Steuerhinterziehung. Darstellung der Voraussetzungen der Steuerhinterziehung einschließlich Checklisten. Übersicht über Strafen bei Steuerhinterziehung und über die Verjährung der Steuerhinterziehung.


Selbstanzeige
Definition der steuerlichen Selbstanzeige und Abgrenzung von weiteren Korrekturinstrumenten im Steuerrecht (Berichtigung, Nacherklärung etc.). Voraussetzungen, Inhalte und Rechtsfolgen einer Selbstanzeige. Informationen zu Risiken und möglichen Fehlerquellen bei der Erstellung einer Selbstanzeige.
Steuerstrafverfahren
Beginn, Ablauf und Ende von Steuerstrafverfahren. Darstellung des Ermittlungsverfahrens, der Untersuchungshaft, Gerichtsverfahren und Vollstreckungsverfahren. Tipps zum optimalen Verhalten gegenüber Gerichten, dem Finanzamt und weiteren Behörden. Möglichkeiten einer schnellen und diskreten Verfahrensbeendigung.


Steuerfahndung
Einzelheiten zu Steuerfahndung und deren Aktivitäten, z.B. Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vernehmung durch die Steuerfahndung. Praxisorientierte Beispiele zum Anfangsverdacht als Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungstätigkeiten durch die Steuerfahndung. Wann wird die Steuerfahndung eigentlich tätig?
Steuerverfahren
Steuerstrafverfahren werden regelmäßig von Besteuerungsverfahren begleitet. Häufig sind Besteuerungsverfahren auch Ausgangspunkt eines Steuerstrafverfahrens. Strafrechtlich relevante Aspekte von Besteuerungsverfahren werden hier auf den Seiten von steuerdelikt.de dargestellt. Das weitergehende Steuerverfahrensrecht wird gesondert auf den Seiten der böhm anwaltskanzlei. präsentiert.


Nebenverfahren
Es existieren weitere wichtige Nebenverfahren, welche ein Steuerstrafverfahren regelmäßig begleiten. Neben dem erwähnten Besteuerungsverfahren (einschließlich der Festsetzung von Hinterziehungszinsen) sind etwa Disziplinarverfahren bei Beamten zu nennen. Außerdem ist die mögliche Eintragung der verhängten Strafe in das Bundeszentralregister / polizeiliche Führungszeugnis von großen Praxisrelevanz.
Ausgewähltes Expertenwissen
Steuerstraftaten (Übersicht)
Steuerstraftaten sind u.a. in den §§ 369 ff. der Abgabenordnung (AO) geregelt. Das Gesetz definiert den Begriff der Steuerstraftat in § 369 AO. Demnach sind Steuerstraftaten insbesondere alle Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Zu den Steuerstraftaten gehört insbesondere die Steuerhint...Übersicht Steuerstrafrecht

Durch das Steuerstrafrecht werden bestimmte Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze aller Art sanktioniert. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten unterschieden werden. Dabei werden unterschiedlich abgestufte Sanktionen (Bußgelder, Geldstr...
Einfache Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 1 AO
Schwere Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 3 AO

Die schwere Steuerhinterziehung, genauer: der besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung, ist in § 370 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) geregelt. In den dort genannten Fällen der Steuerhinterziehung erfolgt eine Strafschärfung. Die Mindeststrafe beträgt sechs Monate. Die Höchststrafe beträgt zehn Ja...
Steuerbetrug national und international
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind zwei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, aber es gibt Unterschiede in der Verwendung und Bedeutung in Deutschland und der Schweiz. Während in der Schweiz sowohl Steuerhinterziehung als auch Steuerbetrug als separate Straftatbestände existieren und de...Steuerhinterziehung: Beispiele Steuern hinterzogen
Übersicht Verjährung bei Steuerhinterziehung

Die Verjährung bei Steuerhinterziehung tritt strafrechtlich frühestens in fünf Jahren ein. In besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung beträgt die Steuerhinterziehungs-Verjährung fünfzehn Jahre. Je nach Verfahrensablauf kann sich die Verjährungsfrist auf bis zu 37,5 Jahre verlängern (absolu...
Übersicht Strafen bei Steuerhinterziehung

Als Strafen bei Steuerhinterziehung kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht. Die steuerlichen Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße sanktioniert. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall individuell festgelegt. Ausgangspunkt ist dabei der je...
Steuerhinterziehung in der Übersicht

Bei der Steuerhinterziehung handelt es sich um eine in der Abgabenordnung (AO) geregelte Steuerstraftat. Es lassen sich die einfache Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO und die schwere Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO (Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen) unterscheiden. Ein...
Selbstanzeige beim Finanzamt: Reaktionen und Folgen
Muster einer Selbstanzeige
Der formale Aufbau einer Selbstanzeige / Nacherklärung ist verhältnismäßig einfach. Nachfolgendes Muster verdeutlicht dies. Spezielle Formvorschriften existieren nicht. Die einfache Form darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Erstellung einer wirksamen Nacherklärung durchaus anspruchsvoll...Strafbefreiende Selbstanzeige

Durch eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (auch Nacherklärung genannt) kann gem. § 371 Abgabenordnung (AO) die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung vermieden werden. Obwohl die Nacherklärung formfrei abgegeben werden kann, sind verschiedene Voraussetzungen und Ausschlus...
Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren
Ist gegen den Steuerpflichtigen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden, besteht unter den Voraussetzungen des § 147 Strafprozessordnung (StPO) ein Anspruch auf Akteneinsicht. Mit der Akteneinsicht beginnt die Vorbereitung der individuellen Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat. Di...Beendigung eines Steuerstrafverfahrens
Ein Steuerstrafverfahren kann auf verschiedene Arten beendet werden. Den optimalen Verfahrensabschluss stellt eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens bereits am Ende des Ermittlungsverfahrens wegen fehlendem Tatverdacht dar, § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO). Alternativ kann auch eine Verfa...Steuerstrafverfahren in der Übersicht

Das Steuerstrafverfahren ist in den §§ 385 ff. Abgabenordnung (AO) geregelt. Es beginnt mit einem Anfangsverdacht. Nach anschließender förmlicher Einleitung des Steuerstrafverfahrens endet es schließlich durch Einstellung, Freispruch oder mit einer Bestrafung. Durch frühzeitige Verteidigungsaktivitä...
Vernehmung durch Steuerfahndung in der Übersicht
Steuerfahnder, Staatsanwälte und weitere Strafverfolgungsbehörden können bei Bedarf Zeugen und auch den Beschuldigten selbst vernehmen. Je nach Stellung der zu vernehmenden Person sind dabei unterschiedliche Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte zu beachten. Auch besteht regelmäßig die Möglichkeit...Übersicht Durchsuchung im Steuerstrafverfahren
Die Durchsuchung ist eine in Steuerstrafverfahren häufig eingesetzte Ermittlungsmethode. Falls die Steuerfahnder zur Durchsuchung erscheinen, gilt es, ruhig und freundlich zu bleiben und ansonsten zur Sache vollständig zu schweigen. Gerade an dieser Stelle werden durch Aussagen zur Sache häufig nich...Beschlagnahme durch Steuerfahndung in der Übersicht
Befinden sich die Gegenstände, die als Beweismittel in einem Steuerstrafverfahren von Bedeutung sein können im Gewahrsam einer Person und werden von dieser nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es gem. § 94 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) der Beschlagnahme. Für steuerstrafrechtliche Sachverhal...Steuerfahndung - Übersicht und Verhaltenshinweise

Die Steuerfahndung ist in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren u.a. für die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zuständig. Hierzu ist sie mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Die Steuerfahnder sind gut ausgebildete Experten, die vor allem auch bei der Kommunikat...
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Neues zum Steuerstrafrecht
Selbstanzeige mit Verzögerungen
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BGH: Umsatzsteuerhinterziehung durch Einsatz eines Missing Traders, 1 StR 318/12
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1 Die für eine Organschaft eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung gilt nicht als Erklärung für den Organträger.
2 Zur Steuerhinterziehung der Umsatzsteuerjahreserklärung durch unrichtige Umsatzsteuererklärung einer GmbH. (Einsatz eines Missing Traders)
Mitteilungspflichten um Corona-Hilfen erweitert
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Airbnb-Daten sollen noch im September verteilt werden
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